Sie sind pflegebedürftig oder haben Angehörige, die Sie bei der häuslichen Pflege unterstützen? Dann möchten wir Ihnen gerne einen kleinen Überblick geben, wie die Beantragung der Pflegehilfsmittel für zu Hause aussieht und wie wir Ihnen dabei als Sanitätshaus zur Seite stehen.
Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
Anspruch auf eine Versorgung mit Pflegehilfsmitteln hat jeder, der mindestens Pflegegrad 1 hat, zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer betreuten Einrichtung wohnt und von Angehörigen, Freunden oder einem Pflegedienst betreut wird.
Pflegehilfsmittel
Wenn wir von Pflegehilfsmitteln sprechen, sprechen wir grundsätzlich von Hilfsmitteln, die den Alltag von Pflegebedürftigen und Pflegenden erleichtern und den Betroffenen die Möglichkeit geben, trotz Erkrankung möglichst selbstbestimmt zu leben.
Bei Pflegehilfsmitteln unterscheidet man zwischen technischen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Zu den technischen Hilfsmitteln zählen beispielsweise nachfolgende Produkte, die die häusliche Pflege unterstützen:
- Pflegebetten
- Pflegebetttische
- Pflegesitzhilfen
- Hausnotrufsysteme
Technische Pflegehilfsmittel sind in der Regel eine Leihgabe und werden nicht gekauft. Die Kosten für die Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen. Der Eigenanteil für Versicherte beträgt hierbei 10%, jedoch maximal 25€.
Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln zählen Produkte, die zur Erleichterung der Pflege dienen, wie zum Beispiel:
- Einmalhandschuhe
- Einmallätzchen
- Bettschutzeinlagen
- Schutzschürzen
- Mundschutz
- Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
- Fingerlinge
Die Kosten für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse in Höhe von maximal 40€ monatlich.
Hinweis: Weitere Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle, Badewannenlifter, Toilettenhilfen oder Inkontinenzprodukte, zählen nicht zu den Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse und werden von der Krankenkasse übernommen.
Beantragung von Pflegehilfsmitteln
Die Beantragung von technischen Pflegehilfsmitteln erfolgt in der Regel über eine Verordnung (Rezept). Die Verordnung können Sie ganz einfach von zu Hause über unseren Online-Rezeptservice oder per E-Mail bei uns einreichen. Die Verordnung leiten wir dann an Ihre Pflegekasse zur Bestätigung der Kostenübernahme weiter.
Die Beantragung von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erfolgt über das nachfolgende Antragsformular, das Sie in unserem Downloadbereich finden:
Der Antrag muss vom Versicherten oder seinem gesetzlichen Vertreter ausgefüllt und unterschrieben werden.
Den ausgefüllten Antrag können Sie uns dann per E-Mail zusenden und wir reichen ihn bei Ihrer Pflegekasse zur Bestätigung der Kostenübernahme ein.
Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Antrags haben, können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren und wir leisten Ihnen Hilfestellung.
Kostenübernahme von Pflegehilfsmitteln
Sollte die Kostenübernahme von der Pflegekasse genehmigt werden, versorgen wie Sie als Sanitätshaus mit den benötigten Pflegehilfsmitteln und sprechen die Lieferung mit Ihnen ab.
Sollte die Kostenübernahme von der Pflegekasse nicht genehmigt werden, kümmern wir uns für Sie auch um den schriftlichen Widerspruch, den Sie innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Eingang des Bescheids einreichen können.
Monatliche 40€ Pauschale für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
Wie oben bereits erwähnt, steht Ihnen die 40€ Pauschale für die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel monatlich zu. Um Ihre monatliche Nachbestellung aufzugeben, kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder schriftlich und geben uns Ihre gewünschte Bestellung durch.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen zu dem Thema einen kleinen Überblick geben. Bei weiteren oder indivduellen Fragen, sind wir natürlich gerne auch persönlich für Sie da.
Ihr Sanitätshaus H&R!
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