Wir sind Ihr zuverlässiger Ansprechpartner für Praxis- und Sprechstundenbedarf
Zum Praxisbedarf gehören alle Artikel, die ein Arzt als Grundausstattung und für den normalen Betrieb seiner Praxis benötigt. Darunter fallen zum Beispiel Flächen-/Instrumentendesinfektion, Einmalspritzen/-kanülen oder Handschuhe. Im Gegensatz zum Sprechstundenbedarf, wird der Praxisbedarf vom Arzt selbst bezahlt und kann nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden.
Als Sprechstundenbedarf (SSB) gelten Artikel, die in einer ärztlichen Praxis bei mehr als nur einem gesetzlich versicherten Patienten angewendet werden oder bei Notfällen für mehrere Patienten zur Verfügung stehen müssen. Dazu zählen Artikel wie Verbandmittel, Arzneimittel oder Hilfsmittel.
Was genau unter Sprechstundenbedarf fällt und für welche Artikel eine Verordnungsfähigkeit besteht, wird von den Landesverbänden der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) festgelegt.
Als Sanitätshaus sind wir Ihr kompetenter und zuverlässiger Partner bei der Bestellung von Praxis- und Sprechstundenbedarf und bieten Ihnen eine optimale Versorgungsqualität.